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Fachanwältin für Familienrecht
Mitglied der ARGE im DAV für Erbrecht
In Bochum geboren und im Bergischen Land aufgewachsen, studiert sie in Trier und Bochum und absolviert ihre Referendarzeit am Landgericht Bochum und Landgericht Oldenburg (i.O.).
Nach Abschluss ihrer juristischen Ausbildung wird sie Leiterin des Rechtsamtes des Landkreises Wittmund, wechselt dann aber zur anwaltlichen Tätigkeit und ist ab 1995 als selbstständige Rechtsanwältin tätig. Als Schwerpunkt ihrer Tätigkeit entwickelt sich von Anfang an das Familienrecht, so dass sie bereits im Jahre 2001 aufgrund umfangreicher Erfahrungen und besonderer Fachkenntnisse die Berechtigung erlangt, die Bezeichnung „Fachanwältin für Familienrecht“ zu führen. Seit 2000 ist sie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein.
Um insbesondere ihre Kenntnisse im Bereich der Buchführung und Bilanzierung zu optimieren und den besonderen Herausforderungen im Bereich der Trennung und Scheidung Selbstständiger gewachsen zu sein, absolviert sie an der Fernuniversität Hagen das Zusatzstudium „Betriebswirtschaftslehre für Juristen“, das sie im Frühjahr 2009 mit der Spezialisierung auf die betriebliche Steuerlehre abschließt.
Diese zusätzliche Qualifikation ist regelmäßig auch im weiteren Schwerpunkt, dem Erbrecht, von erheblichem Nutzen, um gute Ergebnisse für die Mandanten zu erzielen.